AGB

§ 1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Reservierungs- & Geschäftsbedingungen haben Geltung für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Reichert Wiesn und Catering GmbH (im Folgenden auch „Betreiber“) und Gästen (im Folgenden auch: „Besteller“) des Festzelts „Zur Schönheitskönigin“ und den dazugehörigen Freiflächen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, dass der Betreiber deren Geltung ausdrücklich schriftlich (oder per E-Mail) zugestimmt hat.

§ 2 Reservierung

  1. Eine Reservierung bezieht sich auf eine bestimmte Anzahl von Sitzplätzen an einem bzw. mehreren Tischen und eine bestimmte Reservierungszeit. Eine Reservierung ist ausschließlich tischweise á 8 Personen möglich.
  2. Eine Reservierung bestimmter Tische ist nicht möglich. Der Betreiber ist bemüht, den Platzwünschen der Gäste nachzukommen. Der dem Gast zugewiesene Tisch ist erst im Zelt dem Aushang am Haupteingang und am Reservierungseingang zu entnehmen. Die Platzierung erfolgt durch unser „Welcome-Team“, Service- und Sicherheitsteam.
  3. Der Betreiber wird ab Beginn der Reservierungszeit die Sitzplätze 15 Minuten freihalten. Für die dann nicht eingenommenen Plätze verfällt die Platzreservierung. Der Betreiber ist berechtigt, diese Plätze anderweitig zu vergeben und/oder den erschienenen Gästen einen anderen Tisch zuzuweisen.
  4. Nach Ende der Reservierungszeit haben die Gäste die Plätze zu räumen, wenn sie vom Servicemitarbeiter oder Betreiber dazu aufgefordert werden.

§ 3 Unverbindliche Vormerkung / Verbindlicher Reservierungsvertrag

  1. Auf die Reservierungsanfrage des Gastes – welche ausschließlich über das Reservierungsformular der Homepage erfolgten kann – erhält der Gast  zunächst eine unverbindliche Vormerkung und die Abrechnung der Reservierungskosten.
  2. Ein verbindlicher Reservierungsvertrag kommt erst mit Bezahlung der Reservierungskosten zustande.
  3. Die Zahlung der Reservierungskosten hat innerhalb der auf der Abrechnung gesetzten Frist zu erfolgen, andernfalls wird die Reservierungsanfrage mit Fristablauf hinfällig. Später eingegangene Zahlungen werden automatisch unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 20,00 € zurückgebucht.
  4. Voraussetzung zum „in Stande kommen einer Reservierung", ist die Zusage der Stadt München an die Reichert Wiesen und Catering GmbH zum Betreiben des Festzeltes Zur Schönheitskönigin

§ 4 Reservierungsgebühr / Abrechnung / Reservierungsabschluss

  1. Die Reservierungsgebühr beträgt 10,00 € je Reservierung.
  2. Bei fristgerechter Zahlung der Reservierungskosten erhält der Gast den Gutschein oder Bier-/Hendlzeichen und ggf. die Eintrittsbänder zur Abholung bereitgestellt. Auf Wunsch erfolgt die postalische Versendung auf Kosten und Risiko des Gastes.

§ 5 Kein Recht zur Weitergabe

  1. Die Reservierung erfolgt nur für den reservierenden Gast als Vertragspartner des Betreibers.
    1. Der Besteller darf die Reservierung mit allen dazugehörigen Anlagen nicht weiterverkaufen.
    2. Der Besteller darf keine entsprechende Angebote gegen über Dritte unterbreiten oder veröffentlichen.
    3. Bei Zuwiderhandlung verlieren Reservierung, Gutscheine und Eintrittsbänder ihre Gültigkeit. Ein finanzieller Ausgleich erfolgt nicht und rechtliche Schritte bleiben dem Betreiber vorbehalten.
  2. Der Betreiber ist unbeschadet der nachfolgenden Regelung in Ziffer 3. nicht verpflichtet, anderen Personen als seinem Vertragspartner und dessen Begleitpersonen Plätze zur Verfügung zu stellen.
  3. Sofern es sich bei dem Besteller um eine Agentur handelt, ist diese dazu verpflichtet, die erworbenen Gutscheine zum Originalpreis an ihre Kunden weiterzugeben. Die Agentur verpflichtet sich ebenso, die Kosten der Reservierung separat auszuweisen. Sollte die Agentur einen höheren Preis verlangen, als diese zu zahlen hat, so hat dies die Stornierungen der Reservierung sowie den Verfall des Gutscheins zur Folge. Zuwiderhandlungen gegen diese Regelung führen zu einer Vertragsstrafe in Höhe des Gutscheinbetrags. Unberührt hiervon bleiben eventuelle Schadensersatzansprüche des Betreibers.

§ 6 Stornierungen / Änderungen der Tischgastzahlen und/oder der Reservierungszeit

  1. Vor Bezahlung der Abrechnung besteht beiderseits keine verbindliche Reservierung.
  2. Die verbindliche Reservierung (nach Bezahlung) kann der Gast nicht mehr stornieren. Ein vertragliches Rücktrittsrecht besteht nicht.
  3. Die verbindliche Reservierung kann bezüglich der Reservierungs- und/oder Rechnungsdaten nur einvernehmlich geändert werden. In diesem Falle wird der Betreiber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 € erheben.

§ 7 Zutritt zum Festzelt / Hausrecht

  1. Bei Reservierungen besteht ein Zutrittsrecht nur 15 Minuten vor und nach Beginn der angegebenen Reservierungszeit bei Vorlage eines Reservierungsnachweises am Einlass.
  2. Der Betreiber kann jederzeit den Zutritt für Gäste ohne Reservierungen aus Sicherheitsgründen verweigern, insbesondere im Falle der Überfüllung des Festzeltes. Gäste mit Reservierung haben die Möglichkeit am Reservierungseingang Süd des Festzeltes zu ihren reservierten Plätzen zu gelangen.
  3. Es ist verboten Waffen, Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder sonstige gefährliche Gegenstände, sowie Gegenstände aus Glas mitzubringen.
  4. Der Betreiber ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen beim Einlass Taschenkontrollen durchzuführen.
  5. Der Betreiber behält sich entsprechend § 6 VersG  bzw. Art. 10 BayVersG vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und insbesondere Personen, die neonazistischen Organisationen angehören oder der extremen rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch antisemitische, rassistische oder nationalistische Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zum Festzelt zu verwehren.
  6. Der Betreiber behält sich vor, jederzeit Gäste in Ausübung seines Hausrechts des Festzeltes zu verweisen. Wird dem Verweis nicht Folge geleistet, so wird dies als Hausfriedensbruch behandelt und verfolgt.

§ 8 Verhaltensregeln im Festzelt

  1. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist untersagt.
  2. Es erfolgt kein Ausschank von Getränken an stehende Gäste. Die Weitergabe von Getränken an stehende Gäste ist untersagt.
  3. Veranstaltungen und Vorführungen als Zugabe zur musikalischen Darbietung (Promotion Aktionen, Pressetermine, politische Veranstaltungen, etc.) sind verboten.
  4. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial darf ausschließlich am reservierten Tisch ausgegeben/verteilt werden und nicht aufgestellt werden. Dekorationsmaterial muss im Rahmen des Oktoberfests angemessen und passend sein.

§ 9 Bezahlung im Festzelt

  1. Als Zahlungsmittel im Festzelt werden nur die bei uns erworbenen Gutscheine, Bier-/Hendlzeichen und Bargeld akzeptiert.
  2. Der Gutschein ist auch der Reservierungsnachweis und wird den Servicemitarbeitern vom Gast unmittelbar nach Platzierung zur Verrechnung ausgehändigt. Mehrverzehr muss vor Ort in bar beglichen werden. Ein Zukauf von Bier-/Hendlzeichen ist im Festzeltbüro möglich.
  3. Etwaige Einwände gegen den Rechnungsinhalt sind unmittelbar bei den zuständigen Servicemitarbeitern bzw. der Festzelt-Büroleitung vor der Bezahlung vorzubringen. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

§ 10 Rücktrittsrecht des Betreibers

  1. Der Betreiber ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund von einer Reservierung zurückzutreten, wenn das Oktoberfest abgesagt wird oder höhere Gewalt, nicht zu vertretende Betriebsstörungen durch Streiks, Erkrankung einer nicht unerheblichen Zahl von Mitarbeitern oder andere vom Betreiber nicht zu vertretende Leistungshindernisse, die durch zumutbare Aufwendungen nicht überwunden werden können, die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen. Dies gilt auch, wenn der Betreiber Anlass, insbesondere wegen Drohungen oder Mitteilungen von Behörden, zu der Annahme hat, dass durch die Reservierung die Sicherheit des Festzeltes gefährdet wird.
  2. Im Falle eines Rücktritts nach Ziffer 1. werden Reservierungskosten (siehe § 3 Ziffer 1) vollumfänglich zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber dem Betreiber sind in diesem Fall ausgeschlossen.

§ 11 Erstattungen

  1. Bei Verlust bzw. Diebstahl eines Gutscheines erfolgt kein Ersatz.
  2. Der Restwert von Gutscheinen kann je nach Platzverfügbarkeit während der Dauer des Oktoberfests im Festzelt verbraucht werden oder in unserem Festzeltbüro gegen Verzehrgutscheine getauscht werden. Diese sind bis zum 30.11. des gleichen Jahres in unserem Restaurant Seehof am Ammersee nutzbar.
  3. Die Rückgabe von unbenutzten und unbeschädigten Eintrittsbänder zum Festgelände „Oide Wiesn“ gegen Rückerstattung ist  im Festzeltbüro möglich.
  4. Eine Auszahlung von Gutscheinen oder Restwerten davon ist, ebenso wie ein Übertrag auf Folgejahre, nicht möglich.

§ 12 Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung unter:

www.zur-schoenheitskoenigin.com/datenschutz

§ 13 Haftung

  1. Im Falle von einfach fahrlässig verschuldeten Leistungsstörungen, einfach fahrlässig verschuldeten vorvertraglichen oder nebenvertraglichen Pflichtverletzungen ist die Haftung des Betreibers ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche Pflichten verletzt, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist, oder die aus berechtigter Inanspruchnahme von besonderen Vertrauen erwachsen. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Betreibers auf den Ersatz vorhersehbarer Schäden.
  2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen jedoch nicht etwaige dem Gast zustehende Ansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Personenschäden) und solche aus Produkthaftung.
  3. Der Betreiber haftet auch unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Betreibers beruhen.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Der Betreiber ist berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Bestellers in einer für diesen zumutbare Weise die geschuldete Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen. Platzänderungen, insbesondere die Zuweisung eines anderen Tisches bleiben dem Betreiber vorbehalten.
  2. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung eines verbindlichen Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf die Einhaltung dieses Schriftformerfordernisses.
  3. Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des deutschen Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
  4. Sofern und soweit gesetzlich zulässig, wird für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Besteller und dem Betreiber als ausschließlicher Gerichtsstand München vereinbart. Ein sich aus der Brüssel Ia-VO / VO (EU) Nr. 1215/2012 etwa ergebender abweichender Gerichtsstand wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Regelungen der vorstehenden AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden, unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder sollte sich in dem Vertrag eine Regelungslücke zeigen, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
  6. Soweit einzelne Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden, unwirksam, undurchführbar oder nichtig sind, gelten die gesetzlichen Regelungen. Sofern es an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung fehlt, tritt an Stelle der Bestimmung, die nicht Vertragsbestandteil geworden, unwirksam, undurchführbar oder nichtig ist, eine Bestimmung, die die Parteien getroffen hätten, wenn sie diesen Punkt von vornherein bedacht hätten; dabei ist den beiderseitigen, wirtschaftlichen Interessen in angemessener, vertretbarer Weise Rechnung zu tragen. Der vorhergehende Satz gilt entsprechend bei Vorliegen von Regelungslücken.